Seit Mittwoch ist also das Gesetz durch,das dem BKA das Recht zur Onlinedurchsuchung einräumt. Eigentlich darf diese Maßnahme nur eingesetzt werden, wenn Gefahr im Verzug ist und von einem Richter genehmigt wurde. Allerdings zeigen Studien daß einem Richter beinahe alles abzeichnen, was auf deren Schreibtisch liegt. (Ohne Referenzen, da zu faul zum Suchen
)
Mal schauen was unser rollender Überwachungsmensch noch so alles für uns bereit hält.
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